Bundes-Notbremse: Nur noch Fußpflege möglich!
Notbremse: Nur noch Fußpflege – zunächst keine anderen Behandlungen mehr Kosmetische Behandlungen sind nicht mehr zulässig, solange die Inzidenz nicht zuverlässig unter 100 liegt. RMG kann Ihnen aber weiterhin Fußpflege anbieten! Kund:innen müssen einen FFP2-Mundschutz (oder KN95) tragen Kund:innen müssen eine Bescheinigung dabei haben und uns vorlegen: Tagesaktuelles, negatives Schnelltest-Ergebnis (von einer offiziellen Teststelle). Selbst […]