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27. April 2021

Bundes-Notbremse: Nur noch Fußpflege möglich!

Notbremse: Nur noch Fußpflege – zunächst keine anderen Behandlungen mehr

  • Kosmetische Behandlungen sind nicht mehr zulässig, solange die Inzidenz nicht zuverlässig unter 100 liegt. RMG kann Ihnen aber weiterhin Fußpflege anbieten!
  • Kund:innen müssen einen FFP2-Mundschutz (oder KN95) tragen
  • Kund:innen müssen eine Bescheinigung dabei haben und uns vorlegen:
    • Tagesaktuelles, negatives Schnelltest-Ergebnis (von einer offiziellen Teststelle). Selbst durchgeführte Selbsttests sind NICHT zulässig.
    • ODER vollständig Geimpfte: Bescheinigung über zweite Impfung, die mindestens 14 Tage her sein muss.
    • ODER Corona-Genesene: Einen positiven Labor-Test (PCR!). Dieser muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt sein.
    • ODER Genesene-mit-Impfung: Ist ihre Corona-Infektion schon mehr als 6 Monate her, benötigen Sie nur eine Impfdosis, die mindestens 14 Tage her ist. Nachweis: PCR-Positiv-Test und Impfnachweis.

Schnelltests für Kosmetikbehandlungen

Sofern keine Corona-Immunität vorliegt (siehe oben), benötigen Sie ein negatives Testergebnis aus einer offiziellen Teststelle.

Der Test wird kostenlos in einem Testzentrum, einer Apotheke oder bei einer Ärztin/einem Arzt durchgeführt. Dort erhalten Sie ein Testergebnis, das Sie zur Kosmetikbehandlung mitgebringen müssen (schriftlich oder digital). Dieses Testergebnis darf maximal 24 Stunden alt sein.

Die Tests dauern nur wenige Minuten. Bei manchen Teststellen warten Sie 15 Minuten aufs Ergebnis, bei anderen erhalten Sie das Ergebnis per Email. Meistens kommt das Ergebnis in 15-20 Minuten. Bei großem Andrang, bspw. am Wochenende, kann dies aber auch mal 60-120 Minuten dauern.

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