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Corona: 3G-Nachweis erforderlich
Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW gilt seit dem 19.2.2022 für körpernahe Dienstleistungen wieder die 3G-Regel.
Damit benötigen alle KundInnen einen 3G-Nachweis. Sie müssen also entweder vollständig geimpft sein, kürzlich genesen sein, oder ansonsten einen maximal 24 Stunden alten, negativen Testnachweis einer offiziellen Teststelle mitbringen.
Immunisierte KundInnen (geimpft/genesen) müssen eine medizinische Maske tragen, also entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske.
Nicht immunisierte KundInnen mit Negativtest müssen eine FFP2-Maske tragen (eine OP-Maske reicht also nicht).
Bei Behandlungen, bei denen es nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, setzen Sie die Maske nach Aufforderung durch uns ab.
Bitte bringen Sie den 3G-Nachweis und ihren Personalausweis unbedingt zu jedem Termin mit.
Zulässige Nachweise sind:
- Vollständige Impfung seit mind. 14 Tagen (Digitales Impfzertifikat als QR-Code, oder gelbes Impfbuch)
- oder: Genesen-Nachweis: Als gültiges, digitales Genesenen-Zertifikat aus der Apotheke (oder per positivem PCR-Labor-Test, mit dem Testdatum vor mehr als 28 Tagen und weniger als 3 Monaten)
- oder Test-Nachweis: Das negative Testergebnis einer offiziellen Teststelle, welches weniger als 24 Stunden alt ist
Wir hoffen sehr, dass sich die Lage bald entspannt, und bitte um Verständnis, dass wir verpflichtet sind, diese Nachweise zu kontrollieren.
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