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6. April 2022

Corona-Beschränkungen seit 3. April aufgehoben

Nach zwei Jahren Pandemie sind nun seit dem 3. April fast alle gesetzlich vorgeschriebenen Corona-Regeln weggefallen.

Die neue Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Sowohl die bisherigen 3G-/2G-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen seit dem 3. April.

Sie benötigen also keine Impf- oder Test-Nachweise mehr bei Ihren Kosmetik-Terminen im RMG Institut. Auch sind sie nicht mehr verpflichtet, eine Maske zu tragen. Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens empfehlen wir Ihnen allerdings weiterhin das Tragen einer Maske, vor allem bei Behandlungen, die nicht im Gesicht durchgeführt werden.

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