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18. August 2021

Alle Behandlung möglich mit 3G (ab 19. August)

Wir freuen uns, Ihnen weiterhin alle Behandlungen im RMG Kosmetikinstitut anbieten zu können. Aufgrund der aktuellen Inzidenz ist ein 3G-Nachweis nötig. Sie müssen also entweder Geimpft, Genesen oder Getestet sein. Weiterhin wenden wir natürlich unser Hygienekonzept an, welches unter anderem eine Terminvereinbarung und (soweit möglich) das Tragen von medizinischen Masken vorsieht.

3G-Nachweis Corona

3G bedeutet, dass Sie einen Nachweis über eine dieser Voraussetzungen mitbringen:

  1. Geimpft (vollständig geimpft >14 Tage)
  2. Genesen (PCR-nachgewiesene Infektion vor mind. 28 Tagen; nach 6 Monaten ist eine zusätzliche Impfdosis erforderlich)
  3. Getestet (Corona-Schnelltest einer offiziellen Teststelle, max. 48 Stunden alt). KEINE Selbsttests!

Ausführlicher haben wir diese Voraussetzungen in unserer News 3G: Getestet, Geimpft oder Genesen beschrieben; bitte beachten dies unbedingt, damit Sie den erforderlichen Nachweis beim Termin dabei haben.

3G ist ab sofort (bei Inzidenz über 35) für alle Behandlungen vorgeschrieben, also auch bei Fußpflege, Nail-Design, und ähnlichem.

Termin vereinbaren

Nutzen Sie unsere komfortable Online-Termin-Vereinbarung oder rufen Sie uns an!

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